Beim „Senat“ handelt es sich um ein zentrales Organ der Hochschule. Dem Senat obliegt die Wahrnehmung aller Angelegenheiten, die die gesamte Hochschule angehen – soweit nichts anderes bestimmt ist. Konkret hat der Senat beispielsweise

  • die Grundordnung zu erlassen,
  • die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten zu wählen,
  • zu den Vorschlägen der Fachbereiche für die Berufung von Hochschullehrerinnen oder -lehrern Stellung zu nehmen,
  • die Einrichtung von Studiengängen zu beschließen oder
  • den Gesamtentwicklungsplan der Hochschule aufzustellen.

Den Vorsitz führt die Präsidentin oder der Präsident. Die 22 weiteren stimmberechtigten Mitglieder setzen sich wie folgt zusammen:

  • 12 aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und -lehrern (jeweils einer aus jedem Fachbereich),
  • 4 aus der Gruppen der Studierenden,
  • 4 aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
    sowie
  • 2 aus der Gruppe der nicht wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Die Amtszeit der Mitglieder des Senats beträgt in der Regel drei Jahre, die der studentischen Mitglieder ein Jahr. Die aktuelle Zusammensetzung des gesamten Senats findet ihr hier.

Protokolle der Senatssitzungen sind uniintern auf folgender Seite verfügbar.

Die rechtlichen Bestimmungen für den Senat sind im Landeshochschulgesetz in §§ 76 und 77 geregelt.

Studentische Senatoren 2022

  • Aaron Hackenberg (FB Informatik)
  • Aaron Thielmann (FB Physik)
  • Marvin Ballet (FB Informatik)
  • Marco Decker (FB Physik)

Über senat@asta.uni-kl.de kannst du mit den studentischen Senatoren in Kontakt treten.