Prozesskostenhilfe

Was ist Prozesskostenhilfe?

Ein Rechtsstreit vor Gericht kostet immer Geld. Wenn du also eine Klage erheben willst oder dich verteigen musst, hast du mit Kosten zu rechnen. Auch mit einem geringen Einkommen sollst du aber zu deinem Recht kommen. Durch die Prozesskostenhilfe werden mögliche Verfahrenskosten ganz oder teilweise (je nach Höhe des Einkommens) übernommen.

Kosten

Wie bei der Rechtsberatungshilfe musst du auch bei der Prozesskostenhilfe deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen. Bei einem sehr geringen Einkommen kann die Kostenübernahme bei 100 Prozent der Kosten liegen. Wird nur ein Teil der Prozesskosten getragen, so kann es trotzdem sein, dass letztendlich keine eigenen Kosten anfallen , nämlich dann, wenn das Gericht die Gegenpartei dazu verurteilt, die Kosten zu übernehmen. Fallen eigene Kosten an, so brauchst du diese nicht auf einen Schlag zu zahlen. Sie können in Raten auf bis zu vier Jahre gestreckt werden. Verbessern sich deine wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich, kann das Gericht allerdings auch noch nachträglich bis zum Ablauf von vier Jahren nach Prozessende Zahlungen einfordern. Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse, so ist eine Verringerung der Raten möglich.

Wer kann Prozesskostenhilfe beantragen?

Einen anspruch auf Prozesskostenhilfe hast du wenn  du einen Prozess führen möchtest, die damit verbunden Kosten aber nicht bezahlen kannst. Zudem muss das Gericht der Auffassung sein, das zumindest eine Chance auf Erfolg besteht, ansonsten wird der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt. Das pikante dabei ist, dass das gleiche Gericht das über deinen Antrag entscheidet auch über deine Klage verhandelt. Die Prozesskostenhilfe kannst du nicht in Anspruch genommen werden, wenn dein Ehepartner oder deine Eltern bzw. ein Elternteil aufgrund der gesetzlichen Unterhaltspflicht für die Kosten aufkommen müssen.

Risiken

Wenn du einen Prozess führen willst, solltest du dich möglichst genau über die anfallenden Kosten informieren. So schließt Prozesskostenhilfe zum Beispiel nicht die Prozessführung der gegnerischen Partei mit ein. Verlierstt du deinen Prozess, musst du dem Gegner seine Kosten in der Regel auch dann erstatten, wenn du Prozesskostenhilfe in Anspruch nimmst.