Prozesskostenhilfe

Finanzielle Unterstützung bei einem Gerichtsverfahren

Ein Gerichtsverfahren kostet Geld. Das gilt sowohl dann, wenn du selbst Klage erheben willst, als auch dann, wenn du dich vor Gericht gegen eine Klage verteidigen musst. Auch Menschen mit geringem Einkommen sollen ihre Rechte vor Gericht wahrnehmen können. Dafür gibt es die Prozesskostenhilfe. In Familiensachen heißt sie in der Regel Verfahrenskostenhilfe. Sie kann die Kosten eines Gerichtsverfahrens ganz oder teilweise abdecken.

Wer kann Prozesskostenhilfe bekommen?

Prozesskostenhilfe kommt in Betracht, wenn du die Kosten eines Gerichtsverfahrens nach deinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht selbst aufbringen kannst. Das Gericht prüft dabei insbesondere deine wirtschaftlichen Voraussetzungen. Außerdem wird geprüft, ob deine Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann Prozesskostenhilfe bewilligt werden.

Welche Kosten werden übernommen?

Mit der Prozesskostenhilfe können insbesondere die Gerichtskosten und die Kosten deiner eigenen anwaltlichen Vertretung übernommen werden. Je nach deinen Einkommensverhältnissen kann die Bewilligung ohne Zahlungen oder mit Ratenzahlungen erfolgen. Das Gericht entscheidet also, ob du gar nichts zahlen musst oder ob monatliche Raten festgesetzt werden.

Wichtig ist: Die Prozesskostenhilfe deckt nicht automatisch die Kosten der Gegenseite. Wenn du den Prozess verlierst, musst du die Anwaltskosten der gegnerischen Partei in der Regel trotzdem tragen. Dieses Kostenrisiko solltest du vor einem Gerichtsverfahren unbedingt beachten.

Ratenzahlung und spätere Überprüfung

Wenn dir Prozesskostenhilfe nicht vollständig ohne Zahlungen bewilligt wird, kann das Gericht Ratenzahlungen anordnen. Außerdem kann später überprüft werden, ob sich deine wirtschaftlichen Verhältnisse verändert haben. Dafür gibt es eine besondere Nachüberprüfung. Verbessern sich deine wirtschaftlichen Verhältnisse, können Zahlungen angepasst oder nachträglich angeordnet werden.

Wie beantragst du Prozesskostenhilfe?

Du kannst Prozesskostenhilfe beantragen, wenn du ein Gerichtsverfahren einleiten willst oder dich vor Gericht verteidigen musst. Wenn du anwaltlich vertreten wirst, kann deine Anwältin oder dein Anwalt den Antrag in der Regel für dich stellen. Zum Antrag gehört das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“. Dieses Formular kann online ausgefüllt oder heruntergeladen werden.

Wichtige Einschränkung

Für Angeklagte in einem Strafverfahren oder in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wird grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe gewährt. In solchen Verfahren kann stattdessen unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflichtverteidigung in Betracht kommen.

Links und Verweise

Allgemeine Informationen zur Prozesskostenhilfe
service.justiz.de/prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe beantragen
service.justiz.de/prozesskostenhilfe/beantragung

Prozesskostenhilfe – Formular online ausfüllen
service.justiz.de/prozesskostenhilfe/formular-ausfuellen

Prozesskostenhilfe – Nachüberprüfung
https://service.justiz.de/prozesskostenhilfe/nachueberpruefung

Amtsgericht Kaiserslautern – Startseite
agkl.justiz.rlp.de