Alle Studierenden eines Fachbereichs bilden gemäß der Satzung der Studierendenschaft eine Fachschaft.

Der Fachschaftsrat (FSR) ist das Vertretungsorgan einer Fachschaft. In jedem Semester findet mindestens eine Vollversammlung (VV) der Fachschaft statt. Der Fachschaftsrat wird je nach der Gepflogenheit der jeweiligen Fachschaft entweder auf der VV im Sommersemester oder im Wintersemester gewählt. Gemäß der Satzung dauert die Amtszeit des Fachschaftsrats ein Jahr. Im dauerrauffolgenden Semester sind überlicherweise Zuwahlen in den Fachschaftsrat möglich, um neuen interessierten Studierenden die Möglichkeit zu bieten sich aktiv einzubringen.

Während der AStA für alle Studierenden zuständig ist, sind die einzelnen Fachschafträte die Anlaufstellen für fachbezogene Angelegenheiten. Bei Fragen zum Studium, Problemen mit Dozentinnen oder Dozenten oder Fragen zu Prüfungsordnungen helfen die Fachschaftsräte oder können zumindest auf die richtigen Anlaufstellen verweisen.

Die Fachschaftsräte organisieren außerdem das Erstsemesterprogramm, Unipartys, Vorlesungsumfragen oder Infoveranstaltungen. Die meisten Fachschaftsräte stellen zudem Altklausuren und andere Vorlesungsmaterialien aus den letzten Jahren bereit, die beim Lernen und der Prüfungsvorbereitung recht nützlich sind.

Unipartys

Die nächsten Partys an der Uni

 – Semester Opening –  Foyer 46
 – Maifete –  Foyer 46 / Amphitheater