Die Studierendenschaft erhebt von ihren Mitgliedern, den eingeschriebenen Studierenden und Promovierenden, zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben einen Beitrag, den Semesterbeitrag. Der Semesterbeitrag gliedert sich ab dem 1. Oktober 2024 (Stand bis einschließlich Sommersemester 2024) in zwei Teilbeiträge:

  • Studierendenschaftsbeitrag und
  • Semesterticketbeitrag.

Der Semesterbeitrag der Studierendenschaft beläuft sich in Summe auf 191,40 Euro.

Studierendenschaftsbeitrag

Der Studierendenschaftsbeitrag in Höhe von 15,00 Euro je Mitglied verbleibt bei der Studierendenschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Von diesem Geld sind 2,00 Euro, durch Rechtssprechung, für den Studierendensport vorzusehen. Nicht ausgegebene Gelder für den Studierendensport gehen am Jahresende an den Hochschulsport.

Folgende Personen sind von der Zahlung des Studierendenschaftsbeitrags befreit:

  • Gasthörende,
  • Zweithörende,
  • Studierende und Promovierende, die unter die Regelung des § 67 Absatz 4 Satz 1 und 2 des HochSchG fallen, insbesondere im Rahmen von Hochschulverbünden und -kooperationen an einer Kooperationshochschule der RPTU nachweislich bereits einer Beitragspflicht unterliegen sowie
  • Personen, die als Frühstudierende eingeschrieben sind.

Semesterticketbeitrag

Der Semesterticketbeitrag in Höhe von 176,40 Euro je Mitglied wird vollumfänglich an den Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) für das Deutschland-Semesterticket abgeführt. Die Höhe des Ticketspreis entspricht 60 Prozent des monatlichen Preises für das Deutschlandticket (49 Euro). Preisänderungen beim Deutschlandticket wirken sich auf den Deutschland-Semesterticketbeitrag aus.

Zum Bezug des Deutschland-Semestertickets nicht berechtigt sind

  • Gasthörende,
  • Zweithörende, die an der Heimathochschule ein Bezugsrecht für ein Deutschland-Semesterticket haben,
  • Fernstudierende sowie
  • Personen, die als Frühstudierende eingeschrieben sind.

Entsprechend sind diese Personen von der Entrichtung des Semesterticketbeitrags befreit.

Folgende Personen können sich von der Bezugspflicht befreien lassen und ggf. eine Rückerstattung erhalten:

  • Schwerbehinderte Studierende und Promovierende, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen,
  • beurlaubte Studierende und Promovierende für das jeweilige Urlaubssemester,
  • Studierende und Promovierende, die nachweislich ein Auslandssemester antreten, mit einer Mindestdauer von drei Monaten im bezugspflichtigen Semester,
  • Studierende und Promovierende, die nachweislich weniger als drei Monate im bezugspflichtigen Semester an der RPTU studieren bzw. promovieren ,
  • Studierende und Promovierende, die nachweislich an einer anderen Hochschule in Deutschland ein Verbundticket beziehen,
  • Studierende und Promovierende, die unter die Regelung des § 67 Absatz 4 Satz 1 und 2 des HochSchG fallen, insbesondere im Rahmen von Hochschulverbünden und -kooperationen, sofern das Kooperationsabkommen eine Befreiung vom Bezug eines Semestertickets enthält.

Im Falle einer Befreiung und Beitragsrückerstattung endet bzw. entfällt die Bezugs- und Nutzungsberechtigung für das Deutschland-Semesterticket automatisch.

Ein Antrag auf Befreiung von der Bezugspflicht und Rückerstattung des Semesterticketbeitrags muss bis zum letzten Tag des ersten Monats des Semesters (30. April oder September; Ausschlussfrist) beim Studierenden-Service-Center (SSC) schriftlich oder per E-Mail über den RPTU-Account eingehen. 

Der Antrag kann ab Anfang September mit einem Antragsformular für diesen Zweck gestellt werden.

Rückerstattung des Semesterbeitrags bei Exmatrikulation

Eine Rückerstattung des Semesterbeitrags ist nur möglich, wenn ein Antrag auf Exmatrikulation sowie ein Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrags bis zum letzten Tag des ersten Monats des Semesters (30. April oder September; Ausschlussfrist) beim Studierenden-Service-Center (SSC) schriftlich oder per E-Mail über den RPTU-Account eingehen. 

Die Anträge gibt es auf der Homepage der RPTU unter der Rubrik "Anträge Präsenzstudium / Früheinstieg Kaiserslautern": https://rptu.de/studium/im-studium/studienende/exmatrikulation

Die Studierendenschaft hat einen Beitrag in Höhe von 15,00 Euro zur Finanzierung der Aufgaben der Studierendenschaft, die aus dem Landeshochschulgesetzt hervorgehen.

Dabei sind mindestens 2 Euro gemäß der Beitragsordnung für den Studierendensport vorgesehen. Sofern die Studierendenschaft diese Mittel nicht selbst verwendet, gehen sie zum Jahresende an den Hochschulsport.