Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist die Interessenvertretung aller Studierenden der TU Kaiserslautern gegenüber Universität und Gesellschaft.

Er stellt das Exekutivorgan der Studierendenschaft dar und führt die Beschlüsse des Studierendenparlaments (StuPa) aus. Der AStA führt die laufende Geschäfte der Studierendenschaft in eigener Verantwortung und ist das mit der Vertretung beauftragte Organ der Studierendenschaft. Er besteht aus den satzungsgemäßen Referaten Vorsitz, Finanzen und Fachschaften sowie einer Reihe weiterer Fachreferate, die durch das StuPa optional eingerichtet werden können. Die Mitglieder des AStA sind die auf die einzelnen Referate gewählten (Co-)Referent*innen. Diese müssen Studierende der TU Kaiserslautern sein.

Der AStA wird weiter von Angestellten und kooptierten Mitgliedern strukturiert.

Alle zwei Wochen findet die AStA-Sitzung statt. Die Sitzung ist öffentlich. Die AStA-Sitzung ist das Entscheidungsorgan des AStA. Hier werden aktuelle Aufgaben, Probleme und Themen des AStA und der Studierendenschaft diskutiert und beraten. Studierende können eigene Anliegen vorbringen. Diese werden dann relativ früh in der Tagesordnung behandelt. Außerdem wird auf der AStA-Sitzung auch über Finanzanträge abgestimmt.

Der AStA des 53. Studierendenparlaments gliedert sich in 11 Referate. Neben den satzungsgemäßen Referaten Vorsitz, Finanzen und Fachschaften, denen insbesondere Aufgaben aus dem Verwaltungsbereich zufallen, gibt es derzeit acht weitere Referat aus den Bereichen Kultur, Beratung und Soziales sowie politischen Bereichen.

    Aufgaben des AStA

    Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist die Interessenvertretung aller Studierenden der TU Kaiserslautern gegenüber Universität und Gesellschaft.

    Er stellt das Exektuivorgan der Studierendenschaft dar und führt die Beschlüsse des Studierendenparlaments (StuPa) aus. Der AStA führt die laufende Geschäfte der Studierendenschaft in eigener Verantwortung und ist das mit der Vertretung beauftragte Organ der Studierendenschaft. Er besteht aus den satzungsgemäßen Referaten Vorsitz, Finanzen und Fachschaften sowie einer Reihe weiterer Fachreferate, die durch das StuPa optional eingerichtet werden können. Die Mitglieder des AStA sind die auf die einzelnen Referate gewählten (Co-)Referent*innen. Diese müssen Studierende der TU Kaiserslautern sein.

    Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der AStA die Möglichkeit Studierende zur Unterstützung von Referent*innen oder für besondere Aufgabenbereiche zu kooptieren.

    Sitzungen des AStA

    Alle zwei Wochen findet die AStA-Sitzung statt. Die Sitzung ist öffentlich. Die AStA-Sitzung ist das Entscheidungsorgan des AStA. Hier werden aktuelle Aufgaben, Probleme und Themen des AStA und der Studierendenschaft diskutiert und beraten. Studierende können eigene Anliegen vorbringen. Diese werden dann relativ früh in der Tagesordnung behandelt. Außerdem wird auf der AStA-Sitzung auch über Finanzanträge abgestimmt.