Härtefallantrag

Die Prüfungsordnung regelt in § 18 Abs. 8, dass im Fall des endgültigen Nichtbestehens einer Prüfung, in besonders begründeten Ausnahmefällen eine erneute Zulassung zur Prüfung erfolgen kann. Die Prüfungsordnung nennt als exemplarische Gründe Todesfälle in der Familie oder schwere Erkrankung naher Angehöriger. 

Der besondere Ausnahmefall ist mit Nachweisen begründet über das Prüfungsamt an den Prüfungsausschuss zu stellen. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann über den Antrag. Im Erfolgsfall darf der letzte Prüfungsversuch wiederholt werden. Die reguläre letzte Wiederholung gilt in diesen Fällen als nicht unternommen.

Hilfe beim Härtefallantrag?

Wenn du Fragen bzgl. des Härtefallsantrags hast oder Hilfe benötigst, kannst du dich gerne an den AStA wenden:

  • Persönliches Gespräch
  • Beratung bzgl. der Gründe
  • Unterstützung beim Schreiben des Antrags