Finanzantragsformular

Finanzanträge können auch digital über unser Webformular eingereicht werden.

Abrechungsformular

Zur Erstattung, der durch einen Finanzantrag bewilligten Ausgaben, muss ein Abrechungsformular ausgefüllt und unterschrieben bei uns eingereicht werden.

Alle Studierenden der TU Kaiserslautern können beim AStA Finanzanträge einreichen.

Finanzanträge müssen sieben Tage vor der nächsten Sitzung mit dem vorgegebenen Antragsformular eingereicht werden. In dringenden Fällen kann von dieser Frist abgewichen. Der AStA stellt eine Dringlichkeit mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder fest.

Finanzanträge über 750 Euro sind zusätzlich durch das Studierendenparlament genehmigungspflichtig.

Finanzanträge sind stets vor der Tätigung von Finanzausgaben zu stellen.

Finanzanträge sind beim Referat Finanzen, behelfsweise beim Referat Vorsitz einzureichen. Finanzanträge, die eine Sportförderung beinhalten, sind an das Referat Sport, behelfsweise an eines der genannten Referate zu richten.

Finanzanträge von Nicht-Mitgliedern des AStA werden unter dem Tagesordnungspunkt "Anliegen von Studierenden" behandelt.