Ab der Geburt eures Kindes könnt ihr gemeinsam bis zu 14 Monate lang Basis-Elterngeld erhalten. Dieses Geld ist als Ersatz für das wegfallende monatliche Erwerbseinkommen während dieser Betreungszeit gedacht. Dabei könnt ihr die Zeit frei unter euch aufteilen. Ein Elternteil muss allerdings für mindestens zwei Monate die Leistung beziehen. Entsprechend kann für den anderen Elternteil maximal zwölf Monate lang Elterngeld gezahlt werden. Arbeitet ihr während des Elterngeldbezugs in Teilzeit, darf die Wochenarbeitszeit jeweils 32 Stunden nicht übersteigen. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners volle 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Elterngeld Plus, welches bis zu 28 Monate gezahlt werden kann. Die monatlichen Beträge sind halb so hoch wie beim Basis-Elterngeld, wenn du nach der Geburt nicht wieder in deine Arbeit zurückkehrst. Wenn Du nach der Geburt wieder anfängst in Teilzeit zu arbeiten, können die Beträge genau so hoch sein wie beim Basis-Elterngeld. Elterngeld Plus kann hierbei frei mir dem Basis-Elterngeld kombiniert werden.

Wenn beide Elternteile nach der Geburt wieder anfangen in Teilzeit (zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche) zu arbeiten, könnt ihr den Partnerschaftsbonus bekommen. Dieser verlängert das Elterngeld um weitere vier Monate.

Wer bekommt Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld haben prinzipiell alle Eltern.

Ihr habt Anspruch darauf wenn ihr

  • euer Kind nach der Geburt selbst betreut und erzieht,
  • nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig seid,
  • mit eurem Kindern in einem Haushalt lebt und
  • euren Wohnsitz oder euren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland habt.

Wie beantragt man Elterngeld?

Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Ihr erhaltet Elterngeld also nicht automatisch mit der Geburt eures Kindes. Der Antrag kann ganz einfach online hier gestellt werden. Zuständig ist das Jugendamt der Stadt oder des Landkreises in der/dem ihr wohnt. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der jeweilige Antrag kann einmal ohne Angabe von Gründen und zusätzlich einmal in Härtefällen geändert werden. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Dennoch sollte man nicht allzu viel Zeit verstreichen lassen, den Elterngeld wird nur rückwirkende für die letzten drei Monate vor dem Antragsmonat gezahlt.

Höhe des Elterngelds

Maßgebend für die Höhe des Elterngelds ist das Nettoeinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, grundsätzlich nicht mitgezählt. Dies gilt ebenfalls für Monate, in denen auf Grund von Wehr- oder Zivildienstzeiten Einkommen weggefallen ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurück liegende Monate zugrunde gelegt.

Das Elterngeld ersetzt dann in der Regel 65 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens und beträgt maximal 1.800 Euro beim Basis-Elterngeld und 900 Euro beim Elterngeld Plus. Den Mindestbetrag von 300 Euro bzw. 150 Euro erhalten auch nicht erwerbstätige Elternteile zusätzlich zu Sozialleistungen wie beispielsweise dem Wohngeld oder dem Kinderzuschlag.

Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Mehrlingen wird das Elterngeld erhöht. Mutterschaftsleistungen, wie etwa das Mutterschaftsgeld einschließlich des Arbeitgeberzuschusses, werden auf das Elterngeld voll angerechnet. Gleichzeitig wird das Elterngelt mit einigen Ausnahmen voll als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und den Kinderzuschlag angerechnet.

Weitere Informationen und einen Schnellrechner zur Ermittlung des voraussichtlichen Elterngeldes findest du hier.