Die Zusammensetzung des Hochschulrates wird in § 75 HochSchG Rheinland-Pfalz festgelegt sowie die Aufgaben in § 74 HochSchG RLP definiert. Die Sitzungen sind universitätsöffentlich.

Die Themen, mit denen sich der Hochschulrat auseinandersetzen wird, sind:

  • Struktur- und Entwicklungsplan der TU Kaiserslautern
  • Vorschläge für die Vergabe von leistungsbezogener Besoldung
  • Zustimmung zum Haushaltsentwurf des Senats
  • Vorschläge an den Senat zur Wahl des Präsidenten

Es gehören ihm neben fünf außeruniversitären Mitgliedern, die vom Ministerium für Wissenschaft ernannt werden, fünf Mitglieder der Universität, die vom Senat gewählt werden, sowie der Präsident der Universität, mit beratender Stimme, an. Unter den internen Mitgliedern können bis zu drei Professoren und aus jeder anderen Statusgruppe (Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiter, nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter) maximal eine Person sein.

Hier findet ihr einen Überblick aller Mitglieder.