Was ist der Bildungskredit?

Der Bildungskredit soll Studierenden, die entweder kein BAföG bekommen können oder besondere Ausgaben (z.B. für Studiengebühren, Exkursionen, Bücher etc.) haben, die nicht vom BAföG gedeckt werden, unter die Arme greifen und das Studium sichern und beschleunigen. Er soll Studierende unterstützen, die in den letzten Jahren des Studiums sind. Einkommen und Vermögen des Auszubildenden, seiner Eltern oder des Ehepartners spielen keine Rolle. Der Kredit kann auch zusätzlich zu einer Förderung durch das BAföG oder den KfW-Studienkredit in Anspruch genommen werden.

Die Förderung beträgt in der Regel 100, 200 oder 300 Euro im Monat (die Höhe muss festgelegt werden, die Dauer der Zahlung kann frei gewählt werden, muss aber mind. 3 Monate betragen), wird bis zu 24 Monate lang gewährt (maximal also 7200 Euro) und ist später mit Zinsen zurückzuzahlen. Da die Bürgschaft des Bundes in Anspruch genommen wird, ist dieser Kredit im Vergleich zu anderen Krediten relativ günstig. So liegt der effektive Jahreszins im April 2020 bei 0,72%.

Wer kann einen Bildungskredit erhalten?

Folgende Voraussetzungen müssen für den Bildugnskredit erfüllt sein:

  • Nicht älter als 36 Jahre.
  • Das 12. Semester wurde nicht überschritten.
  • Zwischenprüfungen, sofern sie im Studium vorgesehen sind, wurden bereits bestanden.

Weitere Voraussetzungen für Studierende findest du hier.

Antrag

Falls du den Bildungskredit in Anspruch nehmen willst, musst du dich schriftlich an das Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln wenden, oder per Internet unter www.bildungskredit.de Der Antrag sollte frühestens 4 Wochen vor Beginn den Bewilligungszeitraumes gestellt werden, da ein zeitlicher Zusammenhang bestehen muss. Die Antragstellung per Internet ist sehr sinnvoll, die Unterlagen können dann (innerhalb von zwei Wochen!) per Post nachgereicht werden. Für Fragen gibt es eine telefonische "Bildungskredit Hotline" unter Tel. 0228 / 99 358-4492. Das Bundesverwaltungsamt prüft deinen Antrag, wird er bewilligt, erhältst du einen Bewilligungsbescheid und kannst damit einen Kreditvertrag mit der KfW Förderbank schließen. Die Auszahlung erfolgt dann direkt durch die KfW Förderbank. Es müssen mehrere Wochen für die Bearbeitung des Antrages durch das Bundesverwaltungsamt eingerechnet werden.

Zur Rückzahlung

Solltest du nicht ordnungsgemäß zurückzahlen (können), so nimmt die KfW Förderbank die Bürgschaft des Bundes in Anspruch. Das Bundesverwaltungsamt versucht dann später, das Geld bei dir einzutreiben. Die Förderbestimmungen hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) festgelegt.