Kindergeld
Einen Rechtsanspruch auf Kindergeld besteht für Kinder im eigenen Haushalt, deren Wohnsitz/ständiger Aufenthaltsort in Deutschland liegt. Der Anspruch auf Kindergeld entsteht mit der Geburt des Kindes und besteht in der Regel bis zur Vollendendung des 18. Lebensjahres. Ausnahmen sind arbeitslose Kinder (21 Jahre) und Kinder in Ausbildung (25 Jahre).
Das Kindergeld ist einkommensunabhängig und beträgt seit dem 01.01.2021 im Monat:
- für das 1. und 2. Kind je 219 Euro,
- für das 3. Kind 225 Euro und
- für jedes weitere Kind 225 Euro
Der Antrag auf Kindergeld kann nach der Geburt des Kindes bei der Familienkasse der örtlichen Arbeitsagentur online hier gestellt werden. Die Antragstellung sollte möglichst schnell nach der Geburt erfolgen, denn Kindergeld wird nicht länger als sechs Monate rückwirkend gezahlt. Dem ausgefüllten Kindergeldantrag müsst ihr die Geburtsurkunde und, vorausgesetzt das Kind ist älter als sechs Monate, die polizeiliche Anmeldung des Kindes beigefügen.
Weitere Informationen gibt es hier.