Allgemeines

Mit Beginn des Jahres 2007 können verschiedene Gruppen von BAföG-Empfängern zusätzlich Wohnkostenzuschuss nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beantragen. Dies ist insofern beachtenswert, da Auszubildende normalerweise von den dort geregelten Leistungen Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgeschlossen sind. Der Wohnkostenzuschuss gilt auch nicht als ALG II; es handelt sich um eine eigenständige Leistung.

Um Verwechslungen mit anderen Sozialleistungen zu vermeiden: Der Zuschuss hat weder etwas mit Wohngeld  zu tun noch mit den Beiträgen zum Wohnen im Rahmen der Ausbildungsförderung. Vielmehr ist er für Fälle gedacht, in denen kein Anspruch auf Wohngeld besteht und die Beiträge zum Wohnen, die über die Ausbildungsförderung gezahlt werden, nicht ausreichen, um die tatsächlichen angemessenen Kosten zum Wohnen zu decken. Können diese Kosten nicht anderweitig aufgefangen werden (z. B. durch Unterhaltszahlungen der Eltern oder einen zumutbaren Job), soll mit dem Wohnkostenzuschuss eine letzte Möglichkeit bestehen, den Betroffenen finanziell unter die Arme zu greifen.

Um es vorweg zu nehmen: Studierende an Hochschulen, die nicht bei ihren Eltern wohnen, haben keine Chance, den Wohnkostenzuschuss zu erhalten. Da die Leistung voraussetzt, dass man tatsächlich BAföG bezieht, gilt gleiches für all diejenigen, die - gleichgültig aus welchem Grund - von der Förderung ausgeschlossen sind. Hingewiesen sei noch darauf, dass dieser Artikel nur Auszubildende berücksichtigt, die eine BAföG-förderungsfähige Ausbildung absolvieren. Ansonsten kann der Wohnkostenzuschuss in Betracht kommen, wenn Ihr Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) bezieht.

Wer kann Wohnkostenzuschuss beantragen?

Der Wohnkostenzuschuss kommt nur für bestimmte Gruppen von Auszubildenden in Betracht. Falls du nicht bei deinen Eltern wohnst kannst du den Zuschuss nicht erhalten.

Voraussetzungen

Gehörst du zum Kreis der potenziell Anspruchsberechtigten, hast du bereits eine wesentliche Hürde genommen. Ob du aber am Ende tatsächlich den Wohnkostenzuschuss erhalten kannst hängt von weiteren Voraussetzungen ab.

  1. Du musst BAföG beziehen: Du musst tatsächlich BAföG beziehen. Wer kein BAföG erhält - gleich aus welchem Grund - ist von der Leistung ausgeschlossen.Zusatz; Seit März 2011 wurde der Personenkreis auch auf Studierende erweitert, die einkommens- und/oder vermögensbedingt kein BAföG erhalten.
  2. Es müssen tatsächlich Wohnkosten anfallen: Wo keine Kosten anfallen, gibt es auch keine Finanzierungslücke, die geschlossen werden muss. Wohnst du also beispielsweise bei deinen Eltern und ist für die Finanzierung der Unterkunft gesorgt oder du könntest kostenfrei irgendwo wohnen, gibts keinen Zuschuss.
  3. Der in der BAföG-Förderung enthaltende pauschale Beitrag zum Wohnen darf die tatsächlichen Wohnkosten nicht abdecken.
  4. Die tatsächlichen Wohnkosten müssen angemessen sein: Natürlich soll der Wohnkostenzuschuss nicht dazu dienen, dir eine Unterkunft zu finanzieren, die völlig außer Verhältnis zu deinem Einkommensverhältnissen bzw. den Einkommensverhältnissen deiner Familie steht. Nur was genau ist angemessen? Eine einheitliche Regelung gibt es hier nicht. Vielmehr gilt in jeder Kommune etwas anderes. Die Mieten sind ja in den Städten auch unterschiedlich hoch und billiger Wohnraum nicht überall unbegrenzt vorhanden.
  5. Es muss ungedeckte Wohnkosten geben: Dies ist der Fall, wenn du deine tatsächlichen angemessenen Wohnkosten nicht anderweitig finanzieren könnt, z. B. mit eigenem Einkommen. Hast du kein eigenes Einkommen, kann man dich wahrscheinlich darauf verweisen, dir einen Job zu suchen. In der Gesetzesbegründung findet sich nämlich die Bemerkung, dass es für Auszubildende, die zur Kostendeckung auf einen Zuverdienst im Rahmen der Ausbildungsförderung verwiesen werden können, bei der bisherigen Rechtslage verbleibe, nach der (lediglich) in besonderen Härtefällen eine Darlehensgewährung möglich sei (Bundestags-Drucksache 16/1410, S. 24). Trotzdem ist an dieser Stelle Argumentationsspielraum vorhanden, denn es ist weder geklärt, ob es nicht auch Situationen geben kann, in denen ein Job nicht zumutbar ist, noch besteht Klarheit über den Umfang des Jobs.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Über den Wohnkostenzuschuss sollen die ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung finanziert werden. Wohnst du bei deinen Eltern, werden die Wohnkosten (Miete, Nebenkosten, Heizkosten) durch die Anzahl der Haushaltsmitglieder geteilt, um deinen Anteil an den Wohnkosten zu ermitteln. Von diesem Wohnkostenanteil werden dann die über das BAföG gedeckten Kosten abgezogen, um die Höhe des Wohngeldzuschusses zu ermitteln.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Den Antrag kannst du bei der für dich zuständigen Agentur für Arbeit stellen. (Quelle: www.studis-online./StudInfo/Studienfinanzierung/wohnkostenzuschuss.php)

 

Weitere Infos findest Du unter folgendem Link:

http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/wohnkostenzuschuss.php