Studierendenwerk Kaiserslautern
Zu den Aufgaben des Studierendenwerks gehört die soziale Betreung von Studierenden sowie die kulturelle und wirtschaftliche Förderung. Dies schließt insbesondere auch die Beratung und Untersützung internationaler Studierender, Studierender mit Kindern und Studierender mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie die Förderung der Vereinbarkeit von Studium und Familien ein.
Das Studierendenwerk Kaiserslautern hat daher eine breites Angebot auf und um den Campus:
- Mensa
- Wohnheime
- Kindertagesstätte
- Beratungsangebote
- Finanzielle Hilfen
Verwaltungsrat
Das Studierendenwerk soll nicht nur Aufgaben für Studierenden erledigen, die Erfüllung der Aufgaben und Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung wird in Teilen auch von Studierenden kontrolliert. Dies geschieht im Verwaltungsrat des Studierendenwerks. Der Verwaltungsrat ist ein Kollegialorgan und besteht aus elf Mitgliedern:
- drei Studierende der Studierendenschaft Kaiserslautern der RPTU
- zwei Studierende der Hochschule Kaiserslautern,
- zwei professorale Mitglieder der RPTU in Kaiserslautern,
- ein professorales Mitglied der Hochschule Kaiserslautern,
- dem Kanzler der RPTU,
- einer Person des öffentlichen Lebens und
- dem Personalratsvorsitz der Beschäftigten des Studierendenwerks.
Die drei studentischen Mitglieder der Studierendenschaft Kaiserslautern werden durch das Studierendenparlament gewählt.
Die gesetzlichen Bestimmungen für den Verwaltungsrat des Studierendenwerkes sind in § 113 Hochschulgesetz geregelt.
Eure studentische Vertretung
Bei Fragen und Anregungen zu den Leistungen des Studierendenwerkes, kannst du dich an die studentischen Vertretung des Verwaltungsrates wenden. Diese sind:
- Melina Hoffmann
- Lorenz Wagner
- Benno Bock
Kontakt: