Bei dem nachfolgenden Artikel handelt es sich um eine reine Information für unsere Studierenden.

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine Bescheinigung, mit der du nachweisen kannst, dass du berechtigt bist eine öffentlich geförderte Wohnung ("Sozialwohnung") zu beziehen. Die Bescheinigung wird all jenen für ein Jahr ausgestellt, deren Jahreseinkommen die Grenze nach dem Wohnraumförderungsgesetz nicht übersteigt. Dies sind

  • 12.000 Euro für einen Einpersonenhaushalt,
  • 18.000 Euro für einen Zweipersonenhaushalt,
  • plus 4.100 Euro für jede weitere Person (wenn die Person ein Kind ist plus weitere 500 Euro).

Das Kindergeld zählt dabei nicht als Einkommen. Außerdem können Werbungskosten, etwa der Arbeitnehmerpauschalbetrag in Höhe von 920 Euro abgesetzt werden. Darüberhinaus sind noch weitere Abzüge und Freibeträge möglich.

Da die wenigsten Studierenden ein solches Jahreseinkommen vorweisen können, haben sie eigentlich grundsätzlich Anspruch auf einen WBS.

Mit der Antragstellung musst du eine Studienbescheinigung und Einkommensnachweise vorgelegen. Dazu gehören auch der BAföG-Bescheid, falls du solches erhältst, und eine formlose Auskunft deiner Eltern, wie viel Geld sie dir an Unterhalt zahlen. Wichtig für den Erhalt des WBS ist, dass du im Zweifel auch nachweisen kannst, dass du deinen Lebensmittelpunkt am Studienort, also Kaiserslautern und nicht etwa bei deinen Eltern hast.

Mehrere Personen erhalten nur dann einen gemeinsamen WBS, wenn es sich um Angehörige handelt.

Der Schein verzeichnet  zwei Kennzahlen für eine mögliche Wohnung: die maximal zulässige Wohnungsgröße in Quadratmetern (Alleinstehende 45qm) sowie die Zimmeranzahl. Das bedeutet, dass die Wohnung entweder eine bestimmte Größe oder eine bestimmte Zimmeranzahl enthalten darf. Die konkrete Zimmeranzahl einer Wohnung ist abhängig von dem berechtigten Personenkreis: z.B. können Ehepaare oder Alleinerziehende mit Kind eine Wohnung mit bis zu 3 Zimmern, Küche und Bad beziehen.

Einen Antrag für einen Wohnberechtigungsschein reichst du bei der für Dich zuständigen Behörde ein (dies ist regional unterschiedlich).

Weitere Infos findest Du unter folgenden Links:

http://www.wohnberechtigungsschein.net/

https://www.wohnung.net/mietrecht/topic,413,-wohnberechtigungsschein.html

Berechtigungsscheine für öffentlich geförderte Wohnungen

www.kaiserslautern.de/serviceportal/dl/032235/index.html.de