Ausleihordnung

§ 1 Allgemeines

  1. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) stellt Fachschaftsräten, Hochschulgruppen, Studierenden sowie den anderen Angehörigen und Organisationseinheiten der TU Kaiserslautern (im Folgenden „Nutzer“) Geschirr und andere Materialien (im Folgenden: „Leihgegenstände“) zur Ausleihe zur Verfügung.
  2. Die Ausleihe erfolgt für Fachschaftsräte für deren eigene Veranstaltungen in der Regel entgeltlos; ausgenommen hiervon sind Kosten nach § 4.
  3. Die Ausleihe erfolgt für Studierende, andere Angehörige und Organisationseinheiten der TU gegen Entgelt.

§ 2 Ausleihbedingungen

  1. Fachschaftsräte weisen sich für die Ausleihe grundsätzlich durch einen speziellen ihnen übergebenen Ausleihausweis aus, Studierende durch ihren Studierendenausweis, Beschäftige durch ihren Dienstausweis; andere Angehörige der Universität entsprechend.
  2. Für jede Ausleihe ist ein Ausleihformular auszufüllen. Mindestangaben sind Name und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse; falls der Neuwert der ausgeliehenen Gegenstände 250,00 € überschreitet, ist zwingend auch eine Rechnungsadresse anzugeben.
  3. Die Ausleihe der Gegenstände erfolgt grundsätzlich nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten und nach Reihenfolge der Anmeldung.
  4. Die maximale Leihdauer beträgt für Fachschaftsräte vier, für sonstige Nutzer zwei Wochen; im Einzelfall kann eine gesonderte Leihdauer vereinbart werden.
  5. Die Ausgabe und Rücknahme von Leihgegenständen erfolgt grundsätzlich an den Öffnungstagen des Geschirr- und Materialverleihs zu den Öffnungszeiten durch den zuständigen Mitarbeiter des AStA. Für Fachschaftsräte können kostenlose, für sonstige Nutzer kostenpflichtige Sondertermine vereinbart werden; der AStA garantiert die Verfügbarkeit von Sonderterminen explizit nicht.
  6. Ein Ausleihtag bezeichnet den Zeitraum zwischen zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Öffnungstagen und ist Grundlage für die Berechnung der Leihgebühren.
  7. Verleihgegenstände werden entweder ausschließlich in der ausgewiesenen Einheitengröße verliehen. Die jeweiligen Leihgebühren der einzelnen Gegenstände bzw. Einheiten je Ausleihtag sind dem Ausleihformular oder der ausgehängten Preisliste zu entnehmen.

§ 3 Pflichten der Nutzer

  1. Beim Empfang von Leihgegenständen ist sich von deren ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen; festgestellte Mängel sind sofort anzuzeigen und auf dem Ausleihformular durch den AStA festzuhalten. Mit Unterzeichnung des Ausleihformulars wird anerkannt, dass alle nicht beanstandete Leihgegenstände in funktionsfähigem, mängelfreiem Zustand übergeben wurden.
  2. Zeltplanen sind unmittelbar nach dem Zeltaufbau auf Beschädigungen zu untersuchen. Festgestellte Beschädigungen sind dem AStA unverzüglich per E-Mail an verleih@asta.uni-kl.de anzuzeigen.
  3. Auch wenn Geschirr, Gläser und Besteck gereinigt übergeben, sind sie sind vor der Nutzung zu spülen.
  4. Die Leihgegenstände sind sorgfältig zu behandeln und sauber, trocken und vollständig unaufgefordert innerhalb der vereinbarten Leihfrist zurückzugeben.
  5. Die Nutzer sind für die sichere Verwahrung der Leihgegenstände verantwortlich.
  6. Verlust oder Beschädigung von Leihgegenständen während der Ausleihe sind dem AStA unverzüglich, spätestens bei Rückgabe, anzuzeigen.
  7. Die Weitergabe von Leihgegenständen an Dritte ist untersagt; insbesondere ist es Fachschaftsräten nicht gestattet, von ihnen entgeltlos ausgeliehene Gegenstände an andere weiterzugeben.

§ 4 Überschreitung der Leihfrist, Beschädigung, Mängel und Verlust; Weitergabe und Vertragsstrafe

  1. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe von Leihgegenständen fällt zusätzlich zu den regulär anfallenden Leihgebühren für jeden überschrittenen Ausleihtag ein Säumniszuschlag in gleicher Höhe an.
  2. Wird die Leihfrist um mehr als zwei Wochen überschritten, kann der AStA eine kostenpflichtige Ersatzbeschaffung der Leihgegenstände vornehmen. Zusätzlich zu den Leihgebühren, Säumniszuschlägen und Wiederbeschaffungskosten der Leihgegenstände wird eine pauschale Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 € fällig.
  3. Bei nicht trockenen oder verschmutzten Leihgegenständen wird eine Reinigungsgebühr fällig, sofern die überwiegende Zahl der Leihgegenstände mängelfrei ist und der AStA die Rücknahme nicht verweigert. Der AStA kann die Rücknahme von übermäßig nassen oder verschmutzten Leihgegenständen verweigern. In diesem Fall gilt Absatz 18.
  4. Mängel bei der Rückgabe liegen auch vor, wenn Leihgegenstände nicht entsprechend iher Einheiten-/Set-/Verpackungsgröße oder einem ungeordneten Zustand zurückgegeben werden. Können diese Mängel nicht während des Rückgabezeitraums behoben werden, wird eine Sortierungsgebühr fällig. 
  5. Bei Beschädigung oder Verlust von Leihgegenständen werden die Kosten für deren Reparatur, Ersatzbeschaffung oder Wertersatz in Rechnung gestellt.  Belaufen sich diese Kosten in Summe auf über 50,00 €, wird zusätzlich eine pauschale Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 €
    fällig.
  6. Werden Leihgegenstände an Dritte weitergegeben, wird zusätzlich zu den regulär anfallenden Leihgebühren je Ausleihtag eine Vertragsstrafe in zweifacher Höhe fällig.

§ 5 Ausschluss von der Ausleihe

  1. Nutzer können von der Ausleihe ausgeschlossen werden, falls wiederholt Verstöße gegen die Ausleihbedingungen festgestellt werden; in besonders schweren Fällen bereits bei einem Verstoß. Verstöße sind insbesondere:
    • stark verspätete Rückgabe,
    • vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung von Leihgegenständen,
    • vorsätzlicher oder groß fahrlässig verschuldeter Verlust von Leihgegenständen oder
    • unerlaubte Weitergabe an Dritte.