Das Thema Unterhalt ist sehr komplex. Die folgenden Informationen können demnach nur als kurze Einführung dienen.

Grundsätzlich hast du einen Anspruch darauf, dass deine Eltern für die Finanzierung deines Studiums aufkommen, da sie solange unterhaltspflichtig sind, wie du dich in der Ausbildung befindest. Sind deine Eltern aufgrund ihrer Einkommenshöhe nicht oder nicht vollständig in der Lage, für dein Studium aufzukommen, besteht etwa die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Dies geht seit neuestem sogar online.

Höhe des Unterhalts

Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts richtet sich nach der Einkommenshöhe deiner Eltern. Dieser Betrag, vom Bundesfamilienministerium berechnet, lässt sich mittels der Düsseldorfer Tabelle noch einmal genauer bestimmen. Bei den dort aufgeführten Beträgen handelt es sich jedoch nicht um gesetzlich festgeschriebene Pflichtleistungen. Sie dienen lediglich der Orientierung.

Unterhalt bei zweiter Berufsausbildung

Um auch in der zweiten Ausbildung einen Unterhaltsanspruch an deine Eltern geltend machen zu können, musst du allerdings auf einige Punkte achten, die erfüllt sein müssen. Die Ausbildungen sollten sowohl zeitlich als auch inhaltlich nahe beieinander liegen. Wenn du etwa zunächst eine Ausbildung zum Elektriker absolviert hast und anschließend ein Elektrotechnikstudium beginnst, bleiben deine Eltern unterhaltspflichtig. Dies gilt auch dann, wenn du frühzeitig und aus sachgerechten Gründen deine erste Berufsausbildung abgebrochen hast. Einige Beispiele, wann deine Eltern normalerweise weiterhin unterhaltspflichtig bleiben: gesundheitliche Gründe erzwingen einen Berufs(ausbildungs)wechsel körperliche oder geistige Gründe lassen eine Fortführung des erlernten Berufs nicht mehr zu deine Eltern haben dich in einen Beruf gedrängt, der nicht deinen Begabungen entspricht oder unbefriedigend ist nach einer für deine Qualifikation völlig unangemessenen Berufsausbildung eine weitere Ausbildung war von vorneherein mit deinen Eltern einvernehmlich abgesprochen worden.

Verweigerung von Unterhaltszahlungen

Glücklicherweise passiert es nicht allzu oft, wenn doch ist es für die Betroffenen schlicht der Super-GAU: Eltern wollen für den Unterhalt ihrer Kinder im Studium nicht aufkommen bzw. sie verweigern ihre finanzielle Situation für einen BAföG-Antrag offen zu legen. Sollte dir das passieren dann hast du zwei Möglichkeiten: 1. Du kannst vor Gericht ziehen um dein Recht und den Unterhalt einzuklagen. Dabei solltest du aber bedenken: Gerichtsverfahren kosten Geld, Zeit und eine Klage gegen die eigenen Eltern stellt nochmal eine zusätzliche psychische Hürde da. 2. Deshalb solltest du dich zunächst an das BAföG-Amt wenden. Dieses kann deinen Eltern eine Frist zur Offenlegung ihrer finanziellen Situation setzen. Dadurch erhalten sie Zeit, ihr Verhalten noch einmal zu überdenken. Es besteht ferner die Möglichkeit, einen Antrag auf Vorauszahlung beim BAföG-Amt zu stellen. Weiter solltest du eine Abtretungserklärung unterschreiben, mit der du den Unterhaltsanspruch gegen deine Eltern an das BAföG-Amt abtrittst. Dadurch befähigst du das BAföG-Amt, im Voraus gezahltes Geld von deinen Eltern zurückzufordern, falls sich herausstellen sollte, dass du zu viel BAföG erhalten hast. Eine Klage solltest du erst dann in Betracht ziehen, wenn keine andere Möglichkeit besteht, deine Eltern zu den gesetzlichen Unterhaltszahlungen zu bewegen. Falls alles andere fehlgeschlagen ist, sollte dich eine Klage allerdings nicht zurückschrecken lassen, da es um deine Berufsbildung geht, somit um deine Zukunft.

Für mehr Informationen zum Thema kannst du auch mal hier vorbei schauen: 
 

http://www.studentenwerke.de/de/node/991
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/studenten.html
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/

 

An der TU Kaiserslautern kannst Du Dich bei Fragen zum BAföG und zum Antrag auf Vorauszahlung an das BAföG-Amt wenden. Bei weiteren rechtlichen Fragen kannst du dich an die Rechtsberatung des Studierendenwerkes wenden.