Überbrückungsdarlehen

Studierenden, die ohne eigene Schuld in eine finanzielle Notlage geraten sind und dadurch an der ordnungsgemäßen Durchführung ihres Studiums gehindert werden, kann das Studierendenwerk Kaiserslautern ein zinsgünstiges Darlehen zur finanziellen Überbrückung der Notlage gewähren. Voraussetzung für die Vergabe des Darlehens ist der erfolgreiche Nachweis von mindestens (durchschnittlich) 20 Leistungspunkten für jedes abgeleistete Fachsemester, des derzeitigen Studiengangs. Studierende im ersten Fachsemester müssen keinen Leistungsnachweis erbringen. Die Darlehenshöchstsumme beträgt 2.500 Euro und wird mit 3 % p.a. verzinst. Zur Sicherung des Darlehens stellt der Darlehensnehmer einen deutschen Bürgen. Unterstützungsdarlehen können nur Studierende erhalten, für die das Studierendenwerk Kaiserslautern zuständig ist und die Beiträge an das Studierendenwerk entrichten. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützungsdarlehen besteht nicht.

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Studienabschlussdarlehen

Studienabschlussdarlehen werden nur Studierenden im Erststudium gewährt, die innerhalb der nächsten zwölf Monate ihr Studium abschließen. Es muss nachgewiesen werden, dass hinreichende Aussichten auf einen erfolgreichen Studienabschluss bestehen. Die Höhe des Darlehens beträgt maximal 2.500 Euro und wird mit 3 % p.a. verzinst, zudem muss ein deutscher Bürge gestellt werden. Examensabschlussdarlehen können nur Studierende erhalten, für die das Studierendenwerk Kaiserslautern zuständig ist und die Beiträge an das Studierendenwerk entrichten. Ein Rechtsanspruch auf Examensabschlussdarlehen besteht nicht.

www.studierendenwerk-kaiserslautern.de/kaiserslautern/finanzen/studienabschlussdarlehen/

Finanzielle Soforthilfe

Studierende der TU Kaiserslautern, können eine finanzielle Soforthilfe bis zu 500 € pro Semester beantragen, wenn sie sich ohne eigenes Verschulden in eine akute Notlage geraten sind. Dafür muss nachgewiesen werden, dass die Notsituation vorübergehend ist. Ein Rechtsanspruch für den Erhalt besteht nicht.

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Freitische

Freitische (hierbei handelt es sich um kostenlose Mensa-Essen) können, soweit sie im Wirtschaftsplan veranschlagt sind, an bedürftige Studierende, deren soziale Lage es rechtfertigt, vergeben werden. Voraussetzung für die Vergabe von Freitischen ist der erfolgreiche Nachweis von mindestens (durchschnittlich) 20 Leistungspunkten für jedes abgeleistete Fachsemester des derzeitigen Studiengangs. Studierende im ersten Fachsemester müssen keinen Leistungsnachweis erbringen. Weiterhin darf das Einkommen des Studierenden nicht den jeweiligen BAföG-Höchstsatz abzüglich des Wertes der ausgegeben Freitische überschreiten. Bei Freitische handelt es sich nicht um einen Bargeld-Zuschuss. Vielmehr wird der Zuschuss auf die Chipkarte (Studierendenausweis) gebucht. Eine spätere Barauszahlung des nicht verwendeten Betrages ist ausgeschlossen. Das erhaltene Guthaben erlischt mit dem Wegfall des Studierendenstatus.

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Studierendenwerk Kaiserslautern

Bau 30 Raum 254

Gerlinde Bernath

Tel. 0631 205-4488

Sprechzeiten: 

Mo. - Fr.    9:00 - 11:00 Uhr

Mo. - Do. 13:00 - 15:00 Uhr

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