Meldung an die Künstlersozialkasse

Die Studierendenschaft ist gesetzlich verpflichtet, geleistete Entgelte für künstlerische oder publizistische Tätigkeiten an die Künstlersozialkasse (KSK) zu melden. Die zentrale Meldung übernimmt der AStA.

Damit dies reibungslos funktioniert, müssen alle Organe ihre Honorar- und Entgeltzahlungen an selbstständig tätige Künstler:innen und Publizist:innen zentral hier angeben.

So stellen wir gemeinsam sicher, dass die Studierendenschaft ihre Pflichten erfüllt und alle Zahlungen korrekt erfasst werden.

Das Wichtigste

Meldepflichtig sind künstlerische oder publizistische Tätigkeiten gegen Entgelt.

Künstler:innen sind Personen, die Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren. Dazu zählen ausdrücklich auch Designer:innen.

Publizist:innen sind Personen, die schreibend, journalistisch oder vergleichbar tätig sind oder Publizistik lehren.

Beispiele: Bands, DJs (mit künstlerischer Tätigkeit), Grafikdesigner:innen für Plakate, Vortragende zu politischen Themen oder Reiseberichten.

Sofortmeldung: Jede Zahlung an Künstler:innen oder Publizist:innen ist zurWahrung der Dokumentationspflicht innerhalb einer Woche
nach Abrechnungsvorgang hier zu melden.

Jahresabschlusskontrolle: Alle Fachschaftsräte müssen bis spätestens 31. Dezember Meldungen abgeschlossen haben, damit die fristgerechte Jahresmeldung gesichert ist.
Dies schließt auch Leermeldungen ein, damit klar ist, dass ein Fachschaftsrat keine künstlerischen oder publizistischen Entgelte gezahlt hat.

Jahresmeldung an die KSK: Der AStA meldet die Gesamtsumme der Entgelte im Laufe des Januars an die Künstlersozialkasse.

Auch wenn keine Zahlungen an Künstler:innen oder Publizist:innen im relevanten Jahr erfolgt sind, muss über das Formular eine Rückmeldung bis zur Frist am 31. Dezember erfolgen.

Kontakt

1Mo9:00–10:00 Uhr
2Di9:00–10:00 Uhr
3Mi14:00–15:00 Uhr
4Do14:00–15:00 Uhr