Der Senat
Beim „Senat“ handelt es sich um ein zentrales Organ der Hochschule. Dem Senat obliegt die Wahrnehmung aller Angelegenheiten, die die gesamte Hochschule angehen – soweit nichts anderes bestimmt ist. Konkret hat der Senat beispielsweise
- die Grundordnung zu erlassen,
- die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten zu wählen,
- zu den Vorschlägen der Fachbereiche für die Berufung von Hochschullehrerinnen oder -lehrern Stellung zu nehmen,
- die Einrichtung von Studiengängen zu beschließen oder
- den Gesamtentwicklungsplan der Hochschule aufzustellen.
Den Vorsitz führt die Präsidentin oder der Präsident. Die 22 weiteren stimmberechtigten Mitglieder setzen sich wie folgt zusammen:
| Kaiserslautern | Landau |
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Zur Wahrung der Gleichheit zwischen den Standorten haben die Landauer Senatsmitglieder dabei je doppeltes Stimmrecht. Zusätzlich hat der Präsident eine Stimme.
Im Rahmen des Prozesses zur Weiterentwicklung der Universitättsstruktur soll auch der Senat neu und standortunabhängig strukturiert werden.
Die Amtszeit der Mitglieder des Senats beträgt in der Regel drei Jahre, die der studentischen Mitglieder ein Jahr; Die Wahlen finden üblicherweise zeitgleich zu den Wahlen zum Studierendenparlament statt. Die aktuelle Zusammensetzung des gesamten Senats findet ihr hier.
Protokolle der Senatssitzungen sind uniintern auf folgender Seite verfügbar.
Die rechtlichen Bestimmungen für den Senat sind im Landeshochschulgesetz in §§ 76 und 77 geregelt.
Studentische Senator:innen in der Legislatur 2025
- Henrik Eckert (FB Chemie)
- Jan Gerhadt (FB Physik)
- Nils Goll (FB Mathematik)
- Anna Sutter (FB Sozialwissenschaften)
Über senat@asta.uni-kl.de kannst du mit den studentischen Senatoren in Kontakt treten.