Prüfungsbewertung beanstanden

Überdenkungsverfahren

Werden bei der Einsicht der Prüfung Fehler bei der Bewertung festgestellt, besteht die Möglichkeit ein schriftliches Überdenkungsgesuch an die Prüfenden zu richten.

Das prüfungsrechtliche Überdenkungsverfahren verlangt von den Prüfenden eine erneute eigenständige und unabhängige Bewertung hinsichtlich der angezeigten Bewertungsfehler, um mögliche Fehler auszuschließen.

In diesem Zusammenhang sind Beanstandungen der Bewertung ausführlich darzulegen. Diese werden nur dann berücksichtigt, wenn sie substantiiert und mit einer nachvollziehbaren Begründung vorliegen und daraus klar hervorgeht, in welchen Bereichen die Prüfenden eine fehlerhafte Einschätzung vorgenommen haben.

 

Widerspruchsverfahren mit Rüge

Wurden die Einwände berücksichtigt, aber dennoch an der ursprünglichen Bewertung festgehalten, kann mittels eines Widerspruchs die Bewertung gerügt werden.

Verwaltungsintern erfolgt nun erneut die Bewertung der Prüfung. Der Widerspruch wird zurückgewiesen, wenn die Prüfenden an der bisherigen Bewertung festhalten und keine Verfahrensfehler oder Bewertungsmängel festgestellt wird. In diesem Fall steht der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht offen.

Widerspruchsverfahen sind hier kostenpflichtig. Die Kosten setzen sich aus dem Aufwand für die Erstellung und Begründung des Widerspruchsbescheids zusammen.