Prüfungsamt und Prüfungsausschuss
Prüfungsamt
Das Prüfungsamt ist für die organisatorische Abwicklung der Prüfungen zuständig. Studierende können sich dort zu Prüfungen an- und abmelden, werden über Prüfungstermine informiert und ihre Prüfungsleistungen sowie Noten werden dort verwaltet. Außerdem stellt das Prüfungsamt Bescheinigungen, Zeugnisse und Urkunden aus und informiert über formale Abläufe und wichtige Fristen. Es setzt die Beschlüsse des Prüfungsausschusses um und sorgt dafür, dass alle Prozesse korrekt und reibungslos ablaufen.
Bei Fragen rund um das Prüfungsverfahren hilft das Prüfungsamt weiter.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist das Gremium, das die zentralen Entscheidungen im Prüfungswesen trifft. Er achtet darauf, dass die Prüfungsordnung eingehalten wird, und trägt die Verantwortung für einen rechtmäßigen Prüfungsablauf. Der Ausschuss entscheidet unter anderem über die Zulassung zu Prüfungen, die Anerkennung von Leistungen, Nachteilsausgleiche sowie über das Bestehen oder Nichtbestehen von Prüfungen. Zusätzlich bestellt er die Prüferinnen und Prüfer, legt Prüfungstermine fest und behandelt Härtefallanträge sowie Widersprüche. Damit trägt der Prüfungsausschuss auch zur Qualität und Weiterentwicklung des Studiengangs bei.
Der Prüfungsausschuss setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen:
- vier professorale,
- ein wissenschaftliches,
- ein nicht-wissenschaftliches und
- ein studententisches Mitglied