Einordnung der Berichterstattung der Rheinpfalz vom 15.07.2026
Am 15.07.2026 titelte die Rheinpfalz „Semesterbeiträge: Streit um Kostenexplosion“ über einem Artikel, der sich mit der Preisentwicklung des Semesterbeitrags der Studierendenschaft Campus Kaiserslautern der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern auseinandersetzte. Aus Sicht des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) am Campus Kaiserslautern ist der Artikel von Ungenauigkeiten geprägt, die in den Kontext gerückt werden müssen.
Der größte Preistreiber des Semesterbeitrags ist das Deutschlandsemesterticket. Die Einführung des Tickets als Ersatz für das bis dahin geltende VRN-Ticket wurde bei einer Urabstimmung im Jahr 2024 mit 97,8 % der Stimmen beschlossen. Die Kosten des Semestertickets betragen auf das Semester hochgerechnet 60 % des monatlichen Preises des Deutschlandtickets. Bei der Einführung lagen die Kosten für das Ticket daher bei 176,40 € pro Semester, ab dem kommenden Semester jedoch bei 226,80 €. Preisgünstigere Alternativen wie das VRN-Ticket werden allerdings nicht mehr angeboten. Für die Studierendenschaften stellt sich also nur noch die Frage danach, das Deutschlandsemesterticket beizubehalten oder gar kein Nahverkehrsticket anzubieten. Die Preisreduktion von 40 % im Vergleich zum regulären Ticketmodell kann lediglich durch das Solidarmodell finanziert werden. Dadurch wird auch die Mobilität derjenigen mitfinanziert, für die das reguläre Deutschlandticket oder ein eigener Pkw zu teuer wären. Eine individuell abbestellbare Lösung in Form eines vergünstigten Studierenden- und Auszubildendentickets wäre aus Sicht der Studierendenschaft ideal, bedarf allerdings des politischen Willens der Landesregierung.
Anders als im Artikel dargestellt, ist auch der Sozialbeitrag des Studierendenwerks ein großer Faktor bei der Steigerung des Semesterbeitrags. Während der Sozialbeitrag bis 2018 für 15 Jahre stabil bei 79 € lag, steigt der Beitrag seither kontinuierlich. Im Sommersemester 2025 ist der Sozialbeitrag des Studierendenwerks von 109 € auf 125 € gestiegen, ab dem Wintersemester 26/27 auf 135 € und wird im kommenden Wintersemester 27/28 145 € betragen. Die Gründe dafür lassen sich auch in anhaltenden Finanzierungsschwierigkeiten durch sinkende Studierendenzahlen, aber auch in unzureichender Finanzierung durch die Landesregierung ausmachen. In seiner Stellungnahme vom 11. Dezember 2024 machte das Studierendenparlament bereits darauf aufmerksam, dass sich der globale Zuschuss des Landes Rheinland-Pfalz zur Verbilligung von Studierendenessen seit 2016 trotz Preissteigerungen kaum verändert hat.
Die sinkenden Studierendenzahlen setzen auch die Studierendenschaft bei der Aufstellung eines ausgeglichenen Haushalts unter Druck. Um die im Landeshochschulgesetz definierten Aufgaben weiterhin erfüllen zu können, muss der Studierendenschaftsbeitrag von 15 € auf 20 € ab dem Wintersemester 26/27 angehoben werden. Gegenüber den übrigen Beitragsbestandteilen ist dies eine vergleichsweise geringe Erhöhung. Während Teile des Betrags für feste Posten, wie eine Kooperation mit Nextbike – die für 2,80 € pro Präsenzstudierendem jedem ermöglicht, den Service eine halbe Stunde pro Fahrt gratis zu nutzen – oder für Zuwendungen an den Hochschulsport (2 € pro Studierendem*r) eingeplant sind, entsteht ohne eine Erhöhung des Beitrags aufgrund der allgemeinen Inflation und sinkenden Studierendenzahlen ein anhaltendes Haushaltsdefizit, was Leistungskürzungen zur Folge hätte. Ein weiterer wesentlicher Kostenfaktor sind Personalkosten. Die Beschäftigung der Mitarbeitenden ist für eine rechtssichere und ordnungsgemäße Verwaltung der Studierendenschaft erforderlich. Ohne die Beitragserhöhung müssten bei einem anhaltenden Haushaltsdefizit finanzielle Mittel für kulturelle und soziale Angebote, wie beispielsweise die Einführungswochen für Erstsemester, Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie weitere die Gemeinschaft fördernde Veranstaltungen, gekürzt werden.
Die Änderung der Beitragsordnung wurde – anders als in der Rheinpfalz dargestellt – erst im April 2026 mit einer Gegenstimme beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war der im dortigen Artikel zitierte Studierende nicht mehr Teil des Studierendenparlaments, da er mit der Wahl im Januar 2026 ausgeschieden war.