Mit der Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule wirst du kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Aus diesem Grund musst du bei deiner Einschreibung auch einen Nachweis über deinen Versicherungsschutz vorlegen. Studienanfänger sind häufig über die Eltern beitragsfrei durch die Familienversicherung mitversichert.

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist dann möglich, wenn die Absicht besteht sich privat zu versichern. Dies ist jedoch nur noch möglich, wenn du zuvor nicht aus einem anderen Grund gesetzlich pflichtversichert warst (Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. April 2016, AZ: B 12 KR 24/14 R).

Gerade für Kinder von Beamten kann dies von Interesse sein, da ihre Eltern beihilfeberechtigt sind. Jedoch wird die vorherige Restkostenversicherung in der Privaten Krankenversicherung (PKV) mit Wegfall der Beihilfeberechtigung automatisch in eine "100 % PKV-Vollversicherung" umgewandelt und es wird deutlich teurer. Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist nur innerhalb der ersten drei Monate nach Immatrikulation möglich. Die gleiche Frist gilt wieder nach dem Ende der Familienversicherung und erstmaligem Eintritt der Versicherungspflicht. Die Entscheidung ist darüber hinaus unwiderruflich und du kommst erst wieder aus der PKV raus, wenn die Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eintritt und die Befreiung nicht mehr fortwirkt.