Beratungshilfe

Rechtliche Unterstützung bei geringem Einkommen

Auch mit geringem Einkommen sollst du deine Rechte wahrnehmen können. In Deutschland gibt es dafür die Beratungshilfe. Sie ermöglicht dir eine rechtliche Beratung und außergerichtliche Vertretung, wenn du die Kosten für eine Anwältin oder einen Anwalt nicht selbst tragen kannst. Beratungshilfe gilt nur außerhalb eines Gerichtsverfahrens. Geht es bereits um ein gerichtliches Verfahren, kommen stattdessen Prozesskostenhilfe oder, je nach Verfahrensart, Verfahrenskostenhilfe in Betracht.

Wer kann Beratungshilfe bekommen?

Beratungshilfe ist für Menschen gedacht, die die Kosten einer rechtlichen Beratung oder Vertretung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht selbst aufbringen können. Dabei werden insbesondere Einkommen, Vermögen und laufende Belastungen berücksichtigt. Außerdem wird geprüft, ob es andere zumutbare Möglichkeiten gibt, Hilfe zu erhalten, etwa durch eine Rechtsschutzversicherung oder andere Beratungsangebote. Einen ersten Überblick bietet der offizielle Vorab-Check der Justiz.

Wofür gibt es Beratungshilfe?

Beratungshilfe wird in vielen Rechtsgebieten gewährt. Dazu gehören zum Beispiel Streitigkeiten im Zivilrecht, etwa im Mietrecht, Kaufrecht, bei Schadensersatz, Unterhalt oder Erbrecht. Auch im Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht und Sozialrecht kann Beratungshilfe in Betracht kommen, zum Beispiel bei Kündigungen, Wohngeld, BAföG, Rentenfragen oder anderen Sozialleistungen. In Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts wird grundsätzlich nur Beratung, nicht aber Vertretung oder Verteidigung gewährt.

Wie beantragst du Beratungshilfe?

Beratungshilfe beantragst du grundsätzlich beim Amtsgericht deines Wohnortes. Nach den offiziellen Informationen der Justiz kann der Antrag vorbereitet und mit den erforderlichen Nachweisen eingereicht werden. Je nach Gericht sind dafür unterschiedliche Wege vorgesehen, zum Beispiel schriftlich, per Post, durch persönliche Abgabe oder über digitale Zugänge.

Wird deinem Antrag stattgegeben, erhältst du in der Regel einen Beratungshilfeschein beziehungsweise Berechtigungsschein. Mit diesem Schein kannst du dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt deiner Wahl wenden. Für die anwaltliche Beratung fällt grundsätzlich ein Eigenanteil von 15 Euro an. Dieser Betrag kann im Einzelfall erlassen werden. Beratungshilfe umfasst nicht nur eine Beratung, sondern auch außergerichtliche Vertretung, zum Beispiel im Schriftverkehr mit Behörden oder anderen Beteiligten.

Links und Verweise

Amtsgericht Kaiserslautern – Rechtsantragstelle und Beratungshilfe
https://agkl.justiz.rlp.de/service-informationen/rechtsantragstelle-und-beratungshilfe

Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz – Häufig gestellte Fragen zur Rechtsantragstelle und Beratungshilfe
https://justiz.rlp.de/rechtsantragstelle-und-beratungshilfe/haeufig-gestellte-fragen

Allgemeine Informationen zur Beratungshilfe
https://service.justiz.de/beratungshilfe

Beratungshilfeschein beantragen
https://service.justiz.de/beratungshilfe/beratungshilfeschein

Vorab-Check Beratungshilfe
https://service.justiz.de/beratungshilfe/vorab-check