Der AStA verfügt über ein Geschäftsfahrzeug, dass im Rahmen der Reisekostenrichtlinie der Verfassten Studierendenschaft der TU Kaiserslautern ausschließlich für Zwecke der Studierendenschaft genutzt werden darf.

Nutzungsberechtigt sind der AStA sowie die Fachschaftsräte.

Die Nutzung des Fahrzeuges ist grundsätzlich mindestens sieben Tage vor Fahrtantritt formlos bei der Fahrzeugverwaltung zu beantragen. Bei Nutzung durch einen Fachschaftsrat hat die Anmeldung durch die Sprecherin bzw. den Sprecher unter Nennung der zur Fahrzeugführung beauftragten Personen zu erfolgen.

Zur Führung des Fahrzeuges werden Personen beauftragt. Bei Nutzung durch den AStA geschieht die Beauftragung durch den AStA oder ersatzweise durch die Referate Vorsitz oder Finanzen; die genannten Referate sowie die Fahrzeugverwaltung gelten zur Erfüllung ihrer Aufgaben kraft Amtes als beauftragt. Bei Nutzung durch einen Fachschaftsrat geschieht die Beauftragung durch den jeweiligen Fachschaftsrat oder ersatzweise durch dessen Sprecherin bzw. Sprecher.

Die beauftragten Personen müssen

  • das 21. Lebensjahr vollendet haben,
  • über Fahrerlaubnis Kl. B verfügen,
  • sich außerhalb der Probezeit befinden und
  •  über ausreichende Fahrpraxis verfügen.

Die Fahrerlaubnis ist bei einer erstmaligen Beauftragung zur Führung des Fahrzeugs dem AStA unaufgefordert vorzulegen. Diese wird in Kopie beim AStA hinterlegt. Danach ist die Fahrerlaubnis halbjährlich nachzuweisen.

Informationen zum Fahrzeug

  • VW T6
  • 9 Sitzer
  • Rückbänke umklapp- oder ausbaubar
  • Ladefläche ca. 3 Meter
  • Fahrzeug ist mit ausreichend Spanngurten zur Ladungssicherung ausgestattet