Geschäftsfahrzeug
Der AStA verfügt über ein Geschäftsfahrzeug, das ausschließlich für dienstliche Zwecke der Studierendenschaft genutzt werden darf. Nutzungsberechtigt sind der AStA sowie die Fachschaftsräte. Eine private Nutzung ist ausgeschlossen.
Die Nutzung des Fahrzeugs ist grundsätzlich mindestens sieben Tage vor Fahrtantritt bei der Fahrzeugverwaltung über das dafür vorgesehene Webformular zu beantragen. Bei Nutzung durch einen Fachschaftsrat erfolgt die Anmeldung durch die Sprecherin bzw. den Sprecher unter Nennung der beauftragten fahrzeugführenden Personen.
Zur Führung des Fahrzeugs dürfen ausschließlich beauftragte Personen eingesetzt werden. Diese müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein sowie sich außerhalb der Probezeit befinden. Der Führerschein ist bei der Fahrzeugübergabe im Original vorzulegen.
Vor der ersten Nutzung erfolgt eine Einweisung in das Fahrzeug. Fahrten außerhalb Deutschlands bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Fahrzeugverwaltung.
Bei Nutzung durch Fachschaftsräte erfolgt eine Abrechnung gemäß der aktuellen Fahrzeugrichtlinie. Das Fahrzeug ist pfleglich zu behandeln; bei Schäden oder Verstößen gegen die Richtlinie können Haftungsansprüche entstehen.
Hinweis: Seit dem 11. Mai 2026 werden 35 Cent je gefahrenem Kilometer abgerechnet.
Einweisung
Vor der ersten Nutzung erfolgt eine Einweisung in das Fahrzeug. Diese ist aufgrund der arbeitsschutz- und haftungsrechtlichen Vorgaben für dienstlich genutzte Fahrzeuge erforderlich.
Einmal monatlich werden Termine zur Einweisung angeboten.
Informationen zum Fahrzeug
- VW T6
- 9 Sitzer
- Rückbänke umklapp- oder ausbaubar
- Ladefläche ca. 3 Meter
- Fahrzeug ist mit ausreichend Spanngurten zur Ladungssicherung ausgestattet
