Aufgaben
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist die Interessenvertretung aller Studierenden gegenüber Universität und Gesellschaft.
Er stellt das Exekutivorgan der Studierendenschaft dar und führt die Beschlüsse des Studierendenparlaments (StuPa) aus. Der AStA führt die laufende Geschäfte der Studierendenschaft in eigener Verantwortung und ist das mit der Vertretung beauftragte Organ der Studierendenschaft.
Die Aufgaben des AStA leiten sich unmittelbar aus den im Hochschulgesetz der Studierendenschaft übertragenen Aufgaben der Studierendenschaft ab.
Zu den Aufgaben der Studierendenschaft gehören:
- die Meinungsbildung in der Gruppe der Studierenden zu ermöglichen,
- die Belange ihrer Mitglieder in Hochschule und Gesellschaft wahrzunehmen,
- die Studierenden bei der Durchführung des Studiums zu beraten,
- an der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule, insbesondere durch Stellungnahmen zu hochschul- oder wissenschaftspolitischen Fragen mitzuwirken,
- auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte zu fördern,
- kulturelle, fachliche, wirtschaftliche und soziale Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen,
- die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Benachteiligungen von Frauen sowie von Menschen mit Behinderungen hinzuwirken,
- die Integration ausländischer Studierender zu fördern,
- unbeschadet der Verpflichtung der Hochschule den Studierendensport zu fördern und
- die überregionalen und internationalen Beziehungen zwischen Studierenden zu pflegen.
Entsprechend dieser Vorgaben bietet der AStA diverse Beratungsangebote, Veranstaltungen und Serviceleistungen an.