Hochschulgesetz

Das Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz (HochSchG) bildet die rechtliche Grundlage für das gesamte Studium. Es legt fest, welche Rechte und Pflichten Studierende haben und wie Hochschulen organisiert sind. Die wichtigsten Punkte:

  1. Sicherung von Mitbestimmung und studentischer Vertretung
    • Regelt die Verfasste Studierendenschaft, AStA, Fachschaften.
    • Gibt Studierenden Mitspracherechte in Gremien wie Senat, Fachbereichsrat, Prüfungsausschüssen.
    • Ohne das Gesetz gäbe es diese Strukturen nicht oder sie wären nicht verbindlich.
  2. Schutz von Rechten der Studierenden
    • Freiheit von Forschung und Lehre, einschließlich freier Wahl der Lehrveranstaltungen im Rahmen der Prüfungsordnung.
    • Gleichbehandlung und Antidiskriminierungsgrundsätze.
    • Barrierefreiheit und besondere Unterstützung für Studierende mit Behinderungen.
  3. Rahmen für Prüfungen und Studienorganisation
    • Das Hochschulgesetz schreibt vor, wie Prüfungsordnungen, Anerkennungen, Fristen, Wiederholungsmöglichkeiten, und Studienzeiten geregelt sein müssen.
    • Definiert Grundsätze für Qualitätssicherung, Akkreditierung und Studiengangsstruktur.
  4. Soziale und organisatorische Absicherung
    • Bestimmungen zu Studierendenwerken, Wohnheimen, Mensaversorgung.
    • Regelungen zu Teilzeitstudium, Urlaubssemestern, Vereinbarkeit von Studium und Familie.