Hochschulgesetz
Das Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz (HochSchG) bildet die rechtliche Grundlage für das gesamte Studium. Es legt fest, welche Rechte und Pflichten Studierende haben und wie Hochschulen organisiert sind. Die wichtigsten Punkte:
- Sicherung von Mitbestimmung und studentischer Vertretung
- Regelt die Verfasste Studierendenschaft, AStA, Fachschaften.
- Gibt Studierenden Mitspracherechte in Gremien wie Senat, Fachbereichsrat, Prüfungsausschüssen.
- Ohne das Gesetz gäbe es diese Strukturen nicht oder sie wären nicht verbindlich.
- Schutz von Rechten der Studierenden
- Freiheit von Forschung und Lehre, einschließlich freier Wahl der Lehrveranstaltungen im Rahmen der Prüfungsordnung.
- Gleichbehandlung und Antidiskriminierungsgrundsätze.
- Barrierefreiheit und besondere Unterstützung für Studierende mit Behinderungen.
- Rahmen für Prüfungen und Studienorganisation
- Das Hochschulgesetz schreibt vor, wie Prüfungsordnungen, Anerkennungen, Fristen, Wiederholungsmöglichkeiten, und Studienzeiten geregelt sein müssen.
- Definiert Grundsätze für Qualitätssicherung, Akkreditierung und Studiengangsstruktur.
- Soziale und organisatorische Absicherung
- Bestimmungen zu Studierendenwerken, Wohnheimen, Mensaversorgung.
- Regelungen zu Teilzeitstudium, Urlaubssemestern, Vereinbarkeit von Studium und Familie.