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In außergewöhnlichen sozialen oder finanziellen Notlagen können Studierende der TU Kaiserslautern beim AStA Darlehen in Anspruch nehmen. Die Finanzierung des Darlehens erfolgt aus den Mitteln der Studierendenschaft.

Es werden Darlehen bis zu einer Höhe von 300,00 EUR zinslos und bürgschaftsfrei vergeben. Die Rückzahlung wird individuell festgelegt und sollte spätestens drei Monate nach Erhalt des Darlehens beginnen und nach spätestens weiteren 15 Monaten abgeschlossen sein.

Die Vergabeordnung, die die rechtliche Grundlage für die Vergabe von Darlehen regel, kann weiter unten heruntergeladen werden. Den Darlehensantrag erhält man im AStA.

Der Darlehensantrag kann direkt online über diese Webseite gestellt werden. Das Antragsformular kann ebenfalls hier heruntergeladen werden oder ist im Büro des AStA erhältlich.

Der Vergabeausschuss

Der Vergabeausschuss entscheidet über die Vergabe von Darlehen an Studierende. Der Ausschuss besteht aus vier stimmberechtigten Mitgliedern. Dies sind zwei Mitglieder des AStA mit fachlichem Bezug sowie zwei durch das Studierendenparlament direkt benannte Personen. Darüber hinaus können der Vorsitzende des AStA, der Finanzreferent sowie die Ersatzmitglieder mit beratender Stimme an den Ausschusssitzungen teilnehmen.

Der Sozialausschuss ist per Mail unter zu erreichen.

Eure Anfragen und Unterlagen richtet ihr bitte an das Referat Soziales (). Diese werden hier zunächst auf sachliche Richtigkeit geprüft und dann an den Ausschuss weitergeleitet.

Bei Fragen und Problemen könnt ihr auch gerne einen Termin zu einem persönlichen Gespräch mit dem Referat Soziales ausmachen.

Stimmberechtigte Mitglieder Ersatzmitglieder
Thorwin Böhm (AStA) Frederik Stegner (AStA)
Mathis Petri (AStA) Marek Oheim (AStA)
Marc Mouket (StuPa) Marina Mattern (StuPa)
Moritz Behncke (StuPa) Natalia Syrnicka (StuPa)
   
Beratende Mitglieder  
Referat Vorsitz  
Referat Finanzen