Jobben
Einen Studentenjob zu finden, ist in der Regel das geringste Problem. Nach Erhebungen arbeiten mehr als zwei Drittel aller Studierenden nebenher.
Seit dem 01.01.2017 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde. Studierende, die neben dem Studium oder in den Semesterferien arbeiten, haben damit Anspruch auf diesen Betrag. Bei einer Nebentätigkeit verdienst du aber nicht nur Geld, je nach Höhe des monatlichen Entgelts musst du auch einiges zahlen. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über verschieden Beschäftigungsarten geliefert und auf grundsätzliche Arbeitsrechte eingegangen.
Arbeitnehmerrechte
Für studentische Beschäftigte gelten die gleichen Arbeitsrechte, wie für alle anderen Arbeitnehmer auch.
Kurzfristige Beschäftigung
Grundsätzlich versicherungsfrei und das Entgelt spielt keine Rolle. Dennoch gibt es auch hier einiges zu beachten.
Geringfügige Beschäftigung
Geringfügig Beschäftigte sind bis zu einer Einkommensgrenze von 450 EUR im Monat versicherungsfrei (Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung).
Mehr als geringfügige Beschäftigung
Du willst mehr als 20 Stunden in der Woche auf Dauer arbeiten. Ein paar Dinge solltest du wissen.