Ministerratsbeschluss nicht mehr als ein Prüfauftrag

Der AStA hat im Zeitraum vom 13. bis 26. März eine Online-Umfrage zur geplanten Zusammenführung mit dem Universitätsstandort Landau durchgeführt. Erste Ergebnisse liegen nun vor: Mehr als 70 Prozent der Teilnehmenden äußerten darin, dass sie sich stark für die Thematik interessieren. Knapp 50 Prozent füh-len sich davon mindestens stark betroffen. Die allseits geäußerte Kritik am Entscheidungsprozess des MWWK spiegelt sich auch in dieser Umfrage wider. 27 Prozent sind mit der Kommunikation des Ministeriums in dieser Angelegenheit unzufrieden, 66 Prozent sogar sehr unzufrieden. Der Erhalt der Reputation in Forschung und Lehre sowie die Befürchtung, dass diese verloren geht, der Abschluss an der TU Kaiserslautern damit weniger wert sein wird und auch das Ausbildungsniveau sinkt, stellen nach Meinung der Befragten die wichtigste Forderung bzw. die größten Risiken bei einer Zusammenführung dar. Für mehr als 80 Prozent überwiegen die Risiken gegenüber möglichen Chancen einer Zusammenführung mit dem Standort Landau. Gleichsam sprechen sich mehr als drei Viertel der Teilnehmenden stark gegen eine Zusammenführung aus.

Der AStA kann den Beschluss des Ministerrats über die Zusammenführung der TU Kaisers-lautern mit dem Universitätsstandort Landau mit Blick auf die unter den Studierenden vorherrschende Meinung allenfalls als einen Prüfauftrag verstehen. Vor diesem Hintergrund fordert der AStA einen wissenschaftsgeleiteten Prozess, der die Risiken und Chancen einer solchen Strukturänderung für die betroffenen Standorte, die Region und die Universitätslandschaft Rheinland-Pfalz insgesamt herausarbeitet, damit Fakten den Weg für eine rationale Entscheidung in dieser Angelegenheit bereiten. Alles andere wäre einer Universität nicht würdig. Die betroffenen Universitäten müssen an diesem Prozess selbstverständlich mitwirken. Damit diese Mitwirkung auf Augenhöhe mit dem Ministerium stattfindet, ist folgendes erforderlich:

  1. Im Kontext des Hochschulzukunftsprogramms erfolgte durch das MWWK eine Evaluation dieses Berichts und darauf aufbauend eine weitergehende Analyse der Hochschullandschaft, die zu besagter Entscheidung der Landesregierung führte. Diese Evaluation und ihre Folgeergebnisse sind den Universitäten zugänglich zu machen, damit sie in die weitere Betrachtung mit einfließen können.
  2. Das MWWK ist gefordert, die von ihm festgestellten Chancen einer Zusammenführung klar und deutlich darzulegen. In gleicher Weise gilt dies ebenso für bereits erkannte Risiken. Die von den betroffenen Universitätsstandorte geäußerten Sorgen und Ängste müssen ernst genommen und entsprechend in der Risikobewertung des MWWK Eingang finden.

Darauf aufbauend sind in den Augen des AStA die folgenden Punkte zwingend zu beachten:

  1. Die Reputation der Technischen Universität Kaiserslautern darf während und vorbehaltlich einer Zusammenführung auch danach nicht leiden. Dies betrifft den Ruf einer forschungsstarken Universität sowie die Wertigkeit der wissenschaftlichen Abschlüsse; damit stets verbunden ist das hohe Ausbildungsniveau.
  2. Zum Erreichen dieser Ziele im Zuge einer Zusammenführung ist eine adäquate Finanzierung notwendig. Diese umfasst die folgenden Bereiche:
    • Für den Standort Landau bedarf es einer erheblichen Zusatzfinanzierung. Die dortige Studiensituation ist etwa „von erhebliche[m] Raum- und Kapazitätsmangel“ geprägt und daher „nicht zukunftsfähig“, so der AStA Landau in einer früheren Stellungnahme. In einer zusammengeführten Universität dürfen und können die für den Standort Kaiserslautern vorgesehenen Mittel nicht zur Deckung der Unterfinanzierung des Standorts Landau herangezogen werden.
    • Für den Prozess der Umstrukturierung selbst ist eine solide und dauerhafte Finanzierung vorzusehen. Nur durch die Bereitstellung von entsprechenden Mitteln bzw. Stellen wird eine erfolgreiche organisationale Integration der beiden Standorte möglich sein, ohne die unzweifelhaft das gesamte Projekt einer Zusammenführung gefährdet wäre.
    • Weiterhin müssen für diesen Zeitraum und darüber hinaus auch zusätzliche Gelder für Forschung und Lehre bereitgestellt werden, um einer möglichen Entwicklungsdelle entgegenzuwirken (für Universität Duisburg-Essen haben Klumpp und Zelewski einen deutlich Rückgang der Forschungsdrittmittel über mehrere Jahre festgestellt), soll die Zusammenführung doch eigentlich Potentiale in Forschung und Lehre freisetzen. Damit könnten gleichzeitig auch gezielt standortübergreifende Projekte gefördert werden.
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