Informationen zum Neun-Euro-Ticket

 

 

  • Semesterticket wird zum Neun-Euro-Ticket.
  • Semesterticket gilt deutschlandweit im Regional- und Nahverkehr im Juni, Juli und August.
  • Es muss kein separates Neun-Euro-Ticket erworben werden.
  • Rückerstattung der Preisdifferenz zwischen Semester- und Neun-Euro-Ticket über QIS.

Aufgrund steigender Energiepreise hat die Bundesregierung beschlossen, dass ab dem 1. Juni ein Neun-Euro-Monatsticket eingeführt werden soll. Damit soll eine deutschlandweite Nutzung des Regional- und Nahverkehrs möglich sein. Das Ticket soll im Zeitraum von Juni bis August erhältlich sein und jeweils für diese Monate gelten. In Summe kostet ein Ticket für den deutschlandweiten Regional- und Nahverkehr über diesen Zeitraum 27 Euro.

Personen, die schon eine Abokarte haben, sollen die Differenz zwischen monatlichem Abopreis und 9 Euro automatisch erstattet bekommen.

Damit das Ticket tatsächlich eingeführt werden kann, ist die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Dieser behandelt das Ticket auf seiner Sitzung am 20. Mai.

Neun-Euro-Ticket und Semesterticket

Wir verstehen das Semesterticket grundsätzlich als monatliches Aboticket und sind der Überzeugung, dass die für Abonnements des Regional- und Nahverkehrs angekündigte Preisreduzierung sowie eine deutschlandweite Gültigkeit auch auf das Semesterticket angewandt werden muss.

Vorbehaltlich einer gesetzlichen Regelung gehen wir davon aus, dass die Differenz zwischen einem Sechstel der Semesterticketkosten (143,36) und 9 Euro für die Monate Juni, Juli und August zu erstatten sind. Insgesamt wären das dann wohl 44,68 Euro.

Erstattung der Preisdifferenz

Die Erstattung der bereits zu viel gezahlten Beiträgen für das Semesterticket der Monate Juni, Juli und August erfolgt auf Antrag über das QIS. und beträgt 44,68 Euro.

Für Personen, die sich im laufenden Semester exmatrikuliert haben und die damit keinen Zugang zu QIS mehr haben, wird an einer Lösung gearbeitet.