Da sich immer etwas an den genauen Inhalten und Vorgaben von Krediten ändern kann (zum Beispiel ein Zinssatz sich verändert) sollte euch unsere Information als kurzer Überblick dienen. Zusätzlich solltet ihr euch aber auch auf den verlinkten Seiten und beim Studierendenwerk genau informieren.

Der KfW-Studienkredit dient zur Finanzierung des Lebensunterhalts während des Erststudiums. Eine Kreditvergabe erfolgt dabei unabhängig vom eigenen Einkommen, Vermögen oder dem der Eltern. Darüberhinaus ist auch eine Kombination etwa mit dem BAföG oder dem Bildungskredit möglich. Sicherheiten oder Bürgen sind für den KfW-Studienkreit nicht erforderlich.

Der KfW-Studienkredit bietet flexible monatliche Beträge zwischen 100 und 650 EUR an und erfolgt in der Regel bis zum 10. Fachsemester. Im April 2020 beträgt der efektive Jahresztns 4,36 %. Aktuelle Informationen zum Zins findet ihr hier.

Wer wird gefördert?

Es werden Studierende gefördert, die

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • Familienangehörige (gleich welcher Staatsangehörigkeit) deutscher Staatsangehöriger sind und sich mit ihnen in Deutschland aufhalten
  • EU-Staatsangehörige sind und sich seit mindestens 3 Jahren ständig in Deutschland aufhalten
  • Familienangehörige (gleich welcher Staatsangehörigkeit) von EU-Staatsangehörigen sind und sich mit ihnen in Deutschland aufhalten
  • Bildungsinländer sind. Das heißt Studierende mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, die in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.
  • an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland in Teilzeit, Vollzeit oder berufsbegleitend studieren
  • Alter zwischen 18 und 44 Jahren

Der KfW-Studienkredit wird bei der Absolvierung eines grundständigen Erststudiums, eines Zweitstudiums, eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums (postgradual), eines berufsbegleitenden Studiums, eines Master-Studiengangs (postgradual) oder einer Promotion gewährt.

Antragsstellung

Bei der Antragsstellung sollte wie folgt vorgegangen werden:

  1. Zunächst wird der Antrag online ausgefüllt.
  2. Dann wird der ausgefüllte Vertragsangebot vollständig ausgedruckt und zur Prüfung bei einem KfW-Vertriebspartner vorgelegt und erst danach unterschrieben. In Kaiserslautern ist dies das Studierendenwerk Kaiserslautern. Alternative Vertriebspartner werden auf der Seite der KfW angegeben.
  3. Beim Einreichen des Vertrags werden folgende weiteren Unterlagen benötigt:

Das Studierendenwerk, bzw. ein anderer Vertriebspartner, prüft die Angaben und nimmt die Unterschriften auf dem Vertragsangebot entgegen. Der Online-Antrag wird im Anschluss freigeschaltet und an die KfW weitergeleitet.

Im Anschluss wird das Vertragsangebot von der KfW binnen 14 Tagen geprüft.