Neue Vergabeordnung in Kraft

Neue Regeln für Unterstützung in sozialen Notlagen sowie bei studienbezogenen Widerspruchs- und Gerichtsverfahren.

Mit Bekanntmachung im Verkündungsblatt vom 28. Februar ist die neue Vergabeordnung der Studierendenschaft in Kraft. Wesentliches Ziel der Vergabeordnung ist es finanziell in Not geratene Studierende bei der Fortsetzung ihres Studiums zu unterstützen, sowie in außergewöhnlichen sozialen Notlagen Unterstützung zu gewähren. Im Rahmen einer Prozesskostenunterstützung werden Studierende dabei unterstützt ihre studienbezogenen Rechte geltend zu machen, etwa bei Widerspruchs- und Gerichtsverfahren. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf diese Unterstützungen.

Sozialfonds

Über den Sozialfonds kann die Studierendenschaft zinslose Darlehen auf Basis eines Darlehensvertrags bis zu einer Höhe von 300 Euro gewähren. Für die Rückzahlung des Darlehens wird ein Zeitrahmen vereinbart, der im Regelfall spätestens drei Monate nach der Auszahlung beginnen und nach maximal dann 15 weiteren Monaten abgeschlossen sein soll. Für die Gewährung eines Darlehens sind verschiedene Nachweise notwendig.

www.asta.uni-kl.de/sozialfonds

Prozesskostenunterstützung

Die Prozesskostenunterstützung hat das Ziel, Studierende dabei zu unterstützen, ihre studienbezogenen Rechte geltend zu machen. Dafür könnten Kosten für Widerspruchs- und Gerichtsverfahren übernommen werden. Die Übernahme von Prozesskosten ist nur möglich, wenn die Vorgehensweise der Antragsstellerin oder des Antragstellers im Einvernehmen mit dem betreuenden AStA-Mitglied besteht.

www.asta.uni-kl.de/prozesskostenunterstuetzung